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AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

der Firma LiTrade

Inh.Sven Salbach

Wallensteinstr.115

 

1. Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma LiTrade (Sven Salbach) liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunden. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma LiTrade (Sven Salbach) sind grundlegend freibleibend und unverbindlich. Die in schriftlichen Angeboten gemachten Angaben zu Preisen und Lieferbedingungen gelten nur bis zum im Angebot angegebenen Termin. Der Vertragsschluss stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen des BGB. Andere Abmachungen und Nebenabereden bedürfen der Schriftform.

 

 

3. Preise

Alle Preisangaben sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren bleibt der Firma LiTrade (Sven Salbach) eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind, soweit nicht anders angeben, inkl. 19% MwSt. Kosten für Verpackung, Versand,  werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

4. Liefermenge

Die Firma LiTrade (Sven Salbach) ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

 

5. Versand, Auslieferung, Liefer- und Leistungszeit

Die Wahl der Versand bzw. Auslieferungsart ist der Firma LiTrade (Sven Salbach) vorbehalten.

Liefertermine oder –fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma LiTrade (Sven Salbach) die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Firma LiTrade (Sven Salbach) nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Firma LiTrade (Sven Salbach) die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Rücktritt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, von der Firma LiTrade (Sven Salbach) eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Vertragsparteien keinerlei Ansprüche. Sofern die Firma LiTrade (Sven Salbach) die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf 0,2 % Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchsten 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen bzw. Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Firma LiTrade (Sven Salbach). Diese Entschädigung kann erst eingelöst werden, wenn der Firma LiTrade (Sven Salbach) schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt wurde. Die Firma LiTrade (Sven Salbach) wird von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich die Firma LiTrade (Sven Salbach) ihre Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferant durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe weiterzureichen.

 

 

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Ware dem Käufer übergeben wurde, bzw. die Leistung erfüllt ist.

 

 

 

 

 

7. Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist die Firma LiTrade (Sven Salbach) berechtigt nach Setzen einer Nachfrist von 5 Tagen Vorkasse zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiterhin behält sich die Firma LiTrade (Sven Salbach) das Recht vor, die bestellte Ware in einer öffentlichen Auktion zu versteigern und die Kosten dafür dem Käufer in Rechnung zu stellen.

 

8. Webprojekte

Für die Abwicklung von Webprojekten gelten zusätzliche Bedingungen.

 

 

 

9. Mängel

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch oder Minderlieferung sind der Firma LiTrade (Sven Salbach) sofort, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gilt die gleiche Frist, gerechnet ab dem Tag der Entdeckung des Mangels. Hierbei ist ein entsprechender Nachweis über den Zeitpunkt der Mangelentdeckung zu leisten. Gelieferte Waren sind sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

10. Gewährleistung

Für Lieferungen und Leistungen die die Firma LiTrade (Sven Salbach) erbracht hat, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von derzeit 2 Jahren, gerechnet vom Rechnungsdatum. Eventuell vom Hersteller gewährte, erweiterte und erhöhte Gewährleistungsfristen werden generell nicht an den Kunden weitergegeben. Im Einzelfall wird jedoch geprüft ob eine Weitergabe möglich ist und zugunsten des Kunden entschieden wie verfahren wird. Diese Regelung bezieht sich aber nur auf einen Fall und kann nicht auf andere angewandt werden. Bei Akkumulatoren beträgt die Garantiedauer generell 6 Monate.

Wird von einem Hersteller die Gewährleistungsfrist verringert, so gilt diese verringerte Frist auch für die Lieferung der Firma LiTrade (Sven Salbach).

 

11. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Die Firma LiTrade (Sven Salbach) ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich darauf entfallender Mehrwertsteuer und Verzugsschadensersatz zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma LiTrade (Sven Salbach) darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen oder Teillieferung zu verwehren oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Käufer ist nur dann berechtigt seine Zahlungsansprüche aufzurechnen, wenn diese rechtskräftig oder von der Firma LiTrade (Sven Salbach) anerkannt sind.

Bei Aufträgen die eine Gesamtsumme von 1000,00 Euro übersteigen, ist die Firma LiTrade (Sven Salbach) berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen. Diese wird mit dem Kunden individuell pro Auftrag ausgehandelt.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Firma LiTrade (Sven Salbach) behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Leistungen sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen vor.

 

13.Haftung

LiTrade (Sven Salbach) hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei LiTrade gekauften Speichermedien haftet LiTrade nicht.

Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von LiTrade auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet LiTrade nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 

14. Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf alle Verträge der Firma LiTrade (Sven Salbach) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Firma LiTrade (Sven Salbach).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen, Leistungen, Zahlungen oder anderen Geschäften der Firma LiTrade (Sven Salbach) ist Hannover.

 

15. Schlussbestimmungen

Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bedingung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt und rechtlich Bestand hat.